Beitrag aus dem Lotteriefonds beantragen
Kurzbeschrieb
- Der Lotteriefonds des Kantons Schwyz unterstützt gemeinnützige Projekte.
- Die Mittel stammen aus den Reingewinnen von SWISSLOS.
- Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie in übrigen Bereichen.
- Gesuche werden geprüft und je nach Entscheid bewilligt oder abgelehnt.
Wichtige Hinweise
- Gesuche bitte nur einmal einreichen.
- Politische Zwecke und gesetzliche Verpflichtungen sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Projekt mit wohltätigem, gemeinnützigem, kulturellem oder sportlichem Zweck.
- Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse.
- Das Projekt wirkt im Kanton Schwyz oder hat einen klaren Bezug dazu.
- Eine angemessene Eigenleistung oder Mitfinanzierung ist vorgesehen.
Benötigte Unterlagen
- Beschreibung des Vorhabens.
- Budget inkl. Finanzierungsplan.
Anmeldung
Für die Dienstleistung ist kein Login erforderlich.
Ablauf
- Online-Gesuch ausfüllen und einreichen.
- Prüfung durch die zuständige Stelle.
- Fachliche Beurteilung des Gesuchs.
- Entscheid über die Beitragsgewährung.
- Schriftliche Mitteilung des Entscheids.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
- Die Dauer hängt von der Vollständigkeit und Komplexität des Gesuchs ab.
Kosten
Die Dienstleistung ist kostenlos.
Zuständige Stelle
Finanzdepartement
Lotteriefonds
Postfach 1230
6431 Schwyz
Tel. +41 41 819 24 96
E-Mail: fd@sz.ch