Beitrag aus dem Lotteriefonds beantragen

Kurzbeschrieb

  • Der Lotteriefonds des Kantons Schwyz unterstützt gemeinnützige Projekte.
  • Die Mittel stammen aus den Reingewinnen von SWISSLOS.
  • Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie in übrigen Bereichen.
  • Gesuche werden geprüft und je nach Entscheid bewilligt oder abgelehnt.

Wichtige Hinweise

  • Gesuche bitte nur einmal einreichen.
  • Politische Zwecke und gesetzliche Verpflichtungen sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Projekt mit wohltätigem, gemeinnützigem, kulturellem oder sportlichem Zweck.
  • Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse.
  • Das Projekt wirkt im Kanton Schwyz oder hat einen klaren Bezug dazu.
  • Eine angemessene Eigenleistung oder Mitfinanzierung ist vorgesehen.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung des Vorhabens.
  • Budget inkl. Finanzierungsplan.

Anmeldung

Für die Dienstleistung ist kein Login erforderlich.

Ablauf

  • Online-Gesuch ausfüllen und einreichen.
  • Prüfung durch die zuständige Stelle.
  • Fachliche Beurteilung des Gesuchs.
  • Entscheid über die Beitragsgewährung.
  • Schriftliche Mitteilung des Entscheids.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
  • Die Dauer hängt von der Vollständigkeit und Komplexität des Gesuchs ab.

Kosten

Die Dienstleistung ist kostenlos.

Zuständige Stelle

Finanzdepartement
Lotteriefonds
Postfach 1230
6431 Schwyz
Tel. +41 41 819 24 96
E-Mail: fd@sz.ch

Rechtliche Grundlagen